Leistungsbereich
Rechtliche Betreuung
Eine Betreuung nimmt niemandem die Selbstbestimmung – sie schafft die Unterstützung, die nötig ist, damit Entscheidungen überhaupt möglich bleiben.
Was eine Betreuung ist
Kann ein Mensch wegen einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen, bestellt das Betreuungsgericht auf Antrag eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer. Die Betreuung ist keine Entmündigung: Die Person bleibt geschäftsfähig, behält ihre Rechte und entscheidet weiter mit.
Wir übernehmen diese Aufgabe als Berufsbetreuer – für einzelne Lebensbereiche oder für mehrere. Unsere Arbeit orientiert sich an den Wünschen der betreuten Person, nicht an dem, was für sie am bequemsten wäre.
Betreuung heißt nicht, für jemanden zu entscheiden. Sie heißt, mit jemandem zu entscheiden – und dort einzuspringen, wo es nicht mehr geht.
Aufgabenkreise
Wofür wir eintreten
Das Gericht legt fest, welche Bereiche die Betreuung umfasst. Häufig sind es diese:
Vermögenssorge
Konten, Renten, Rechnungen, Schulden und Versicherungen – geordnet, dokumentiert und im Interesse der betreuten Person.
Gesundheitssorge
Begleitung zu Ärzten, Einwilligung in Behandlungen, Abstimmung mit Kliniken und Pflegeeinrichtungen.
Aufenthaltsbestimmung
Entscheidungen zu Wohnform und Umzug – immer im Gespräch mit der Person und den Angehörigen.
Behördenangelegenheiten
Anträge, Widersprüche, Sozialleistungen, Schwerbehindertenausweis, Grundsicherung.
Wohnungsangelegenheiten
Mietvertrag, Kündigung, Nebenkosten, Konflikte mit Vermietern.
Post & Fernmeldeverkehr
Wenn Post und Telefon nicht mehr selbst bewältigt werden können – eng begrenzt und überprüfbar.
Ablauf
Wie eine Betreuung entsteht
Der Weg ist gesetzlich geregelt und für viele ungewohnt. Wir begleiten Sie durch die einzelnen Schritte und erklären sie vorher.
- Anregung
Angehörige, Behörden, Ärzte oder die betroffene Person selbst regen beim Betreuungsgericht eine Betreuung an.
- Prüfung durch das Gericht
Das Gericht hört die Person persönlich an und holt in der Regel ein Sachverständigengutachten ein. Die Betreuungsbehörde nimmt Stellung.
- Auswahl des Betreuers
Gewünschte Personen werden bevorzugt berücksichtigt. Ist keine geeignete Privatperson vorhanden, wird ein Berufsbetreuer bestellt.
- Betreuung mit Kontrolle
Die Betreuung wird befristet, berichtet regelmäßig an das Gericht und endet, sobald sie nicht mehr erforderlich ist.
Was eine Betreuung nicht ist
- Kein Entzug der Geschäftsfähigkeit. Verträge und Testamente bleiben grundsätzlich möglich.
- Kein Einverständnisverzicht. Bei wichtigen Entscheidungen – etwa einem Umzug oder einer Operation – wird die betroffene Person beteiligt.
- Kein Dauerzustand per se. Betreuungen werden überprüft und aufgehoben, wenn der Grund entfällt.
Kosten und Vergütung
Die Vergütung von Berufsbetreuern ist gesetzlich geregelt. Verfügt die betreute Person über kein ausreichendes Vermögen, wird die Vergütung aus der Staatskasse gezahlt – die Betreuung selbst ist für Angehörige damit in der Regel kostenfrei.
Unsicher, ob eine Betreuung nötig ist?
Wir schauen gemeinsam auf Ihre Situation und sagen offen, ob eine Betreuung der richtige Weg ist – oder ob eine Vollmacht bereits ausreicht.