Betreuungsbüro Mercan Aachen · Rechtliche Betreuung & Jugendhilfe 0241 51 57 463

Leistungsbereich

Rechtliche Betreuung

Eine Betreuung nimmt niemandem die Selbstbestimmung – sie schafft die Unterstützung, die nötig ist, damit Entscheidungen überhaupt möglich bleiben.

Was eine Betreuung ist

Kann ein Mensch wegen einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen, bestellt das Betreuungsgericht auf Antrag eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer. Die Betreuung ist keine Entmündigung: Die Person bleibt geschäftsfähig, behält ihre Rechte und entscheidet weiter mit.

Wir übernehmen diese Aufgabe als Berufsbetreuer – für einzelne Lebensbereiche oder für mehrere. Unsere Arbeit orientiert sich an den Wünschen der betreuten Person, nicht an dem, was für sie am bequemsten wäre.

Illustration: Ordner, Dokumente und ein Schutzschild als Sinnbild für rechtssichere Betreuung
Betreuung heißt nicht, für jemanden zu entscheiden. Sie heißt, mit jemandem zu entscheiden – und dort einzuspringen, wo es nicht mehr geht.
Abdurrahman MercanDipl.-Sozialwirt (FH), Berufsbetreuer

Aufgabenkreise

Wofür wir eintreten

Das Gericht legt fest, welche Bereiche die Betreuung umfasst. Häufig sind es diese:

Vermögenssorge

Konten, Renten, Rechnungen, Schulden und Versicherungen – geordnet, dokumentiert und im Interesse der betreuten Person.

Gesundheitssorge

Begleitung zu Ärzten, Einwilligung in Behandlungen, Abstimmung mit Kliniken und Pflegeeinrichtungen.

Aufenthaltsbestimmung

Entscheidungen zu Wohnform und Umzug – immer im Gespräch mit der Person und den Angehörigen.

Behördenangelegenheiten

Anträge, Widersprüche, Sozialleistungen, Schwerbehindertenausweis, Grundsicherung.

Wohnungsangelegenheiten

Mietvertrag, Kündigung, Nebenkosten, Konflikte mit Vermietern.

Post & Fernmeldeverkehr

Wenn Post und Telefon nicht mehr selbst bewältigt werden können – eng begrenzt und überprüfbar.

Ablauf

Wie eine Betreuung entsteht

Der Weg ist gesetzlich geregelt und für viele ungewohnt. Wir begleiten Sie durch die einzelnen Schritte und erklären sie vorher.

  1. Anregung

    Angehörige, Behörden, Ärzte oder die betroffene Person selbst regen beim Betreuungsgericht eine Betreuung an.

  2. Prüfung durch das Gericht

    Das Gericht hört die Person persönlich an und holt in der Regel ein Sachverständigengutachten ein. Die Betreuungsbehörde nimmt Stellung.

  3. Auswahl des Betreuers

    Gewünschte Personen werden bevorzugt berücksichtigt. Ist keine geeignete Privatperson vorhanden, wird ein Berufsbetreuer bestellt.

  4. Betreuung mit Kontrolle

    Die Betreuung wird befristet, berichtet regelmäßig an das Gericht und endet, sobald sie nicht mehr erforderlich ist.

Was eine Betreuung nicht ist

  • Kein Entzug der Geschäftsfähigkeit. Verträge und Testamente bleiben grundsätzlich möglich.
  • Kein Einverständnisverzicht. Bei wichtigen Entscheidungen – etwa einem Umzug oder einer Operation – wird die betroffene Person beteiligt.
  • Kein Dauerzustand per se. Betreuungen werden überprüft und aufgehoben, wenn der Grund entfällt.

Kosten und Vergütung

Die Vergütung von Berufsbetreuern ist gesetzlich geregelt. Verfügt die betreute Person über kein ausreichendes Vermögen, wird die Vergütung aus der Staatskasse gezahlt – die Betreuung selbst ist für Angehörige damit in der Regel kostenfrei.

Vorsorge statt Betreuung: Mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung lässt sich vorab festlegen, wer später entscheiden soll. Wir beraten Sie dazu, bevor eine Betreuung nötig wird.
Offizielle Informationen des Bundesministeriums der Justiz zum Betreuungsrecht, zu Vorsorgevollmachten und zur Betreuungsverfügung: Broschüre „Betreuungsrecht“ (PDF) · bmj.de

Unsicher, ob eine Betreuung nötig ist?

Wir schauen gemeinsam auf Ihre Situation und sagen offen, ob eine Betreuung der richtige Weg ist – oder ob eine Vollmacht bereits ausreicht.