Betreuungsbüro Mercan Aachen · Rechtliche Betreuung & Jugendhilfe 0241 51 57 463

Aktuelles

Hinweise, die weiterhelfen

Kurz und verständlich: was sich im Betreuungsrecht geändert hat, wie ein Verfahren abläuft und was Angehörige vorbereiten können.

Hintergrund · Betreuungsrecht

Was sich durch die Betreuungsrechtsreform geändert hat

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das reformierte Betreuungsrecht. Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

  • Selbstbestimmung steht vorn. Die Wünsche der betreuten Person sind maßgeblich – auch wenn sie sich nicht mehr klar äußern kann. Der Betreuer muss den mutmaßlichen Willen ermitteln und dokumentieren.
  • Betreuung nur, wenn erforderlich. Andere Hilfen – etwa eine Vorsorgevollmacht, ein Familienmitglied, ein sozialer Dienst – haben Vorrang. Eine Betreuung darf nicht mehr umfassen, als wirklich nötig ist.
  • Beratung zur Vorsorge. Der Betreuer soll frühzeitig ansprechen, ob eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung sinnvoll ist – damit Betreuung gar nicht erst nötig wird.
  • Neue gesetzliche Struktur. Die Vorschriften wurden neu gefasst und systematisch geordnet (§§ 1814 ff. BGB). Inhaltlich bleibt vieles vertraut, die Prüfungsmaßstäbe sind jedoch strenger.

Für Angehörige heißt das vor allem: früher sprechen, öfter fragen, mehr dokumentieren. Wir beraten Sie gern, bevor ein Gerichtsverfahren beginnt.

Mehr zur rechtlichen Betreuung

Ratgeber · Verfahren

Eine Betreuung anregen: So läuft es ab

Wer eine Betreuung für einen Angehörigen für nötig hält, kann sich an das Betreuungsgericht des Amtsgerichts wenden – formlos, schriftlich oder zur Niederschrift. Hilfreich sind:

  • eine kurze Schilderung der Situation und der Bereiche, in denen Unterstützung fehlt,
  • ärztliche Unterlagen oder eine Schweigepflichtentbindung,
  • Namen von Personen, die als Betreuer in Frage kommen – oder die ausdrücklich nicht,
  • Angaben zu Vollmachten, Verfügungen und vorhandenen Dokumenten.

Das Gericht hört die betroffene Person persönlich an. Eine Betreuung wird nur eingerichtet, wenn sie erforderlich ist – und sie wird regelmäßig überprüft.

Fragen zum Verfahren? Schreiben Sie uns.

Hinweis: Diese Beiträge geben einen allgemeinen Überblick und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihre Situation sprechen Sie uns bitte persönlich an.